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AGS (Adrenogenitales Syndrom) / Antw:Kinderbetreuung
« am: März 16, 2017, 04:06:49 Nachmittag »
Ja, das läuft über eine Verordnung des behandelnden Arztes.
Wichtig ist, das die Sicherstellung der verordneten Medis ärztlich bescheinigt wird. Der Arzt schreibt auf, welches Medi, wann in welcher Dosierung und über welchen Zeitraum verabreicht werden muss. Sind die Eltern arbeiten (oder trauen sich das nicht) oder sind sonst irgendwie verhindert die Sicherstellung der ärztlich verodneten Medikation zu gewährleiten, muss das ja nun irgendwer machen, z.B. ein amb. Ppflegedienst. Der fährt dann mittags nicht zu dem Kind nach Hause sondern in den Kindergarten / Schule.
Der amb. PD rechnet dann direkt - meist einmal im Monat - mit der KK ab.
Das ist eine reine Leistung nach SGB V = Behandlungspflege. Das ist der alleinige Kostenträger die Krankenkasse.
VG
Anne
Wichtig ist, das die Sicherstellung der verordneten Medis ärztlich bescheinigt wird. Der Arzt schreibt auf, welches Medi, wann in welcher Dosierung und über welchen Zeitraum verabreicht werden muss. Sind die Eltern arbeiten (oder trauen sich das nicht) oder sind sonst irgendwie verhindert die Sicherstellung der ärztlich verodneten Medikation zu gewährleiten, muss das ja nun irgendwer machen, z.B. ein amb. Ppflegedienst. Der fährt dann mittags nicht zu dem Kind nach Hause sondern in den Kindergarten / Schule.
Der amb. PD rechnet dann direkt - meist einmal im Monat - mit der KK ab.
Das ist eine reine Leistung nach SGB V = Behandlungspflege. Das ist der alleinige Kostenträger die Krankenkasse.
VG
Anne