Autor Thema: Kinderbetreuung  (Gelesen 7957 mal)

März 08, 2017, 03:53:46 Nachmittag
Gelesen 7957 mal

Bobbelby

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Hallo,
Hat jemand Erfahrung damit gemacht, ob KITA ganztags einfach so geht (natürlich nach Zustimmung und Aufklärung des Personals), oder ob eine I-Kraft bzw ein Integrationskindergarten nötig ist? Und wie geht es weiter mit Grundschule?.
Ich höre immer wieder, dass es Schwierigkeiten für Kinder mit Diabetes gibt einen Platz in KITA oder Grundschule zu finden, und diese Krankheit ist ja viel bekannter als AGS.
Oder doch besser gleich eine Tagesmutter?
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
LG
« Letzte Änderung: März 08, 2017, 04:11:27 Nachmittag von Bobbelby »

März 08, 2017, 07:32:55 Nachmittag
Antwort #1

Wanjo

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Hallo.
Wir hatten leider Schwierigkeiten mit der Kita. Die Leitung lehnt es strikt ab Medikamente zu verabreichen, auch wenn sie lebensnotwendig sind.
Das ist sehr ärgerlich,aber wir haben einen Weg gefunden, auch wenn er nicht optimal ist.
Wir haben einen 35Std Platz mit Unterbrechung über die Mittagszeit, in der ich meiner Tochter dann die Mittagsdosis gebe.
Grundsätzlich muss man da mit der Kita sprechen.Die Medikamentengabe in solchen Einrichtungen ist gesetzlich nicht klar geregelt. Viele Kitas geben Kindern ihre Medikamente, andere nicht.
Anders ist es im Notfall, da sind sie verpflichtet zu helfen.
Gruß
Wanjo

März 08, 2017, 09:41:36 Nachmittag
Antwort #2

Bärchen2016

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Ja!Es ist tatsächlicht so, dass das personal keine Medikamente geben darf! Also keine böse Absicht von der Leitung eurer KITA. Wir haben auch darüber gesprochen. Es gibt wohl die Möglichkeit,  dass von extern einer in die Einrichtung kommt um die Medikamente zu geben. Das ist dann so etwas wie ein "Pflegedienst". Ich finde es aber sogar beruhigend zu wissen, dass es die Möglichkeit gibt. So weiß man immer sicher-da ist jemand,der kennt sich damit aus und bringt die nötige Ernsthaftigkeit mit.

März 08, 2017, 09:55:59 Nachmittag
Antwort #3

Wanjo

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Also geben darf stimmt so nicht ganz.
Es ist nicht eindeutig geregelt aber sie dürfen schon aber sie müssen nicht. Viele haben Angst dass sie haftbar zu machen sind falls was schief läuft, was aber nur der Fall wäre wenn eine vorsätzliche Tat vorliegt. Wir haben.das Thema ausführlich durchgekaut und uns auf einen Kompromiss eingelassen weil man sich natürlich an dem Ort wo das Kind betreut wird nicht sofort unbeliebt machen möchte.
Grüße

März 09, 2017, 04:23:06 Nachmittag
Antwort #4

Bobbelby

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Vielen Dank für die Info, ich denke, am besten ich frage vor Ort nach, denn das scheint ja eine persönliche Entscheidung der jeweiligen Leitung zu sein.

März 12, 2017, 06:29:31 Nachmittag
Antwort #5

asie

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Hallo,

lass Dir doch einfach von Deinem Arzt eine Verordnung zur Verabreichung der Mittagsdosis geben. Diese Verordnung heißt: Sicherstellung der Medikation.

Dann kommt ein amb. Pflegedienst Deiner Wahl mit der richtigen Dosis des richtigen Medikametes in den Kindergarten / Schule zu einer bestimmten Uhrzeit, die Du abklären kannst und verabreicht das Ganze dem Kind und zwar solange, bis es das alleine kann.
Da Kinder, die regelmäßig Medis einnehmen müssen, schon ziemlich früh darauf getrimmt sind, dauert das Ganze meist nicht lange.

Außerdem hat der Kindergarten/Schule dann auch eine entsprechende Telefonnummer, falls mal etwas seien sollte und z.B. Zusatzcortison gegeben werden muss (Sportunfall usw.). Ist eine einfache und elegante Lösung, die dazu noch sehr beruhigend für alle Beteiligten ist. Und das Beste, die Krankenkasse bezahlt alles.

Gruß
Anne

März 15, 2017, 09:08:28 Vormittag
Antwort #6

Fabian

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Hallo Anne,
und dieser Pflegedienst ist kostenlos bzw. wird von der Krankenkasse bezahlt?
Viele Grüße
Fabian

März 16, 2017, 04:06:49 Nachmittag
Antwort #7

asie

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Ja, das läuft über eine Verordnung des behandelnden Arztes.

Wichtig ist, das die Sicherstellung der verordneten Medis ärztlich bescheinigt wird. Der Arzt schreibt auf, welches Medi, wann in welcher Dosierung und über welchen Zeitraum verabreicht werden muss. Sind die Eltern arbeiten (oder trauen sich das nicht) oder sind sonst irgendwie verhindert die Sicherstellung der ärztlich verodneten Medikation zu gewährleiten, muss das ja nun irgendwer machen, z.B. ein amb. Ppflegedienst. Der fährt dann mittags nicht zu dem Kind nach Hause sondern in den Kindergarten / Schule.

Der amb. PD rechnet dann direkt - meist einmal im Monat - mit der KK ab.
Das ist eine reine Leistung nach SGB V = Behandlungspflege. Das ist der alleinige Kostenträger die Krankenkasse.

VG
Anne